Allgemeine Geschäftsbedingungen fitforless GmbH & Co. KG

1. MITGLIEDSCHAFT

1.1 Antrag: Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an fitforless zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit fitforless. Fitforless kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angaben von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt fitforless das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragsstellung zustande.

1.2 Änderung von Mitgliedsdaten: Änderung von Mitgliedsdaten Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bank- verbindung etc.) fitforless unverzüglich mitzuteilen. Kosten die fitforless dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

1.3 Jugendliche: Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

1.4 Kündigung: Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unterschrieben und unter Angabe der Mitgliedsnummer schriftlich per Post oder Email (info@fitforless.me) zu schicken.

2. STUDIONUTZUNG

2.1 Nutzung der Spinde: Die von fitforless zur Verfügung gestellten verschließ- baren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Fitforless ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Für das Verschließen der Spinde ist ein Schloss notwendig.

2.2 Nutzung der Duschen: Für das Benutzen der Duschen fällt eine Gebühr von 0,50€ bei einer Duschzeit von jeweils 5 Minuten an. Die verbrauchten Duschgebühren werden zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag, immer montags im 4-WochenRhythmus, per Lastschrift abgebucht.

2.3 Solariumnutzung: Mit der Zusatzoption einer Solarium-Flatrate können die­ se täglich für maximal 15 Minuten genutzt werden. Die Benutzung des Solariums vor dem 18. Lebensjahr ist laut Gesetz verboten. Die Liegeflächen sind nach dem Gebrauch zu reinigen / zu desinfizieren.

2.4 Haftungsausschluss: Fitforless übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen. Gefundene Gegenstände sind dem fitforless Team zu übergeben.

2.5 Hausordnung: Fitforless ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/ des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.6 Weisungsberechtigung: Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.7 Begleitpersonen: Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist nicht gestattet.

2.8 Parkplätze: Die studioeigenen Parkplätze können von den Mitgliedern kostenfrei während des Aufenthalts im Studio genutzt werden. Es gilt die StVO.

2.9 Videoüberwachung: Die Parkplätze und Räumlichkeiten werden zum Schutz privater und gewerblicher Rechte gegen Personen- und Sachschäden von Kameras dauerhaft überwacht. Das Mitglied stimmt einer Überwachung zur Wahrung der persönlichen Sicherheit zu. Sanitäre Einrichtungen, Solarien, Duschen und Umkleidekabinen werden nicht überwacht.

3. MEMBER-CARD

3.1 Ausstellung einer Member-Card: Der Antragsteller erhält eine Member-Card, die ihm den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung weiterer Produkte und Leistungen während der Öffnungszeiten ermöglicht. Die Ausgabe an das Mitglied kann bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Das Training ist bis zum Erhalt der Member-Card von 08:00 - 24:00 Uhr möglich.

3.2 Verlust der Member-Card: Ohne Mitnahme der Member-Card ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Der Verlust der Member-Card ist unverzüglich im Studio zu melden. Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Member-Card bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung berechnen wir eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,- €. Weist das Mitglied im Falle einer Neu- ausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.3 Nichtübertragbarkeit/Verstoß: Die Mitgliedschaft bei fitforless ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Member-Card (insbesondere die freigeschalteten Leistungen wie z.B. Getränke, Solarium und Vibrationsgeräte) ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 220,- €. Fitforless bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4. ZAHLUNGSMITTEL/ ZAHLUNGSVERZUG

4.1 Bargeldloses Zahlen: Fitforless ist berechtigt, im Studio einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die fitforless zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Member-Card in Anspruch genommen werden können. fitforless kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen.

4.2 Fälligkeit der monatlichen Beiträge: Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils 4-wöchentlich im voraus fällig, dieser wird mittels Lastschriftverfahren abgebucht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Zahlungsverzug: Befindet sich das Mitglied mit der Beitragszahlung in Höhe von 8 Wochenbeiträgen in Verzug, so ist fitforless berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist fitforless berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.4 Kosten bei Rückbuchung: Das Mitglied ist über eine ausreichende Deckung seines Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung verpflichtet. Die durch die nicht zustande gekommene Abbuchung des Beitrages entstandenen zusätzlichen Kosten sind vom Mitglied zu tragen.

4.5 Preisanpassungsrecht: Fitforless ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag bei Erhöhung des Umsatzsteuersatzes um dessen Anteil zu erhöhen.

5. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds (inkl. Gesundheits-, Bild- und Videodaten) werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung der Mitgliedsvereinbarung erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektroni- scher Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, sowie, bei berechtigtem Interesse, Inkasso- Unternehmen. Mit der Unterschrift bestätigt das Mitglied die aktuelle Datenschutzerklärung unter http://fitforless.me/datenschutz/ zur Kenntnis genommen zu haben und willigt in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

6. Streitbeteiligungsverfahren

Der Club ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

7. SCHLUSSBESTIMMUNG

7.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Hausordnung

1. Konsumverbote/ verbotene Gegenstände Im gesamten Gebäude ist das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken oder Sucht- giften verboten. Das Mitbringen verschreibungs- pflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungs- fähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sind im fitforless generell nicht gestattet. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist fitforless berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schaden- ersatz in Höhe von 220,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

2. Verhalten beim Training: Bitte verhalte Dich so, dass Anstand, Ruhe, Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet ist und andere Besucher weder gestört noch belästigt werden. In alkoholisiertem Zustand sowie unter Einfluss von Drogen ist das Training strikt verboten. Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein Handtuch als Unterlage auf allen Geräten und Matten zu verwenden. Bitte desinfiziere die Cardiogeräte nach dem Gebrauch. Die Kraftgeräte sind in den Trainingspausen anderen Mitgliedern zu überlassen. Gewichte und Hanteln sind nach dem Gebrauch anihren Platz zurück zu bringen. Das Training ist ausschließlich in Trainingsbekleidung und mit sauberen Trainingsschuhe (keine Straßenschuhe, Flipflops etc.) erlaubt.